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   VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22   

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VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22 (https://dejure.org/2022,42763)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.12.2022 - 12 K 732/22 (https://dejure.org/2022,42763)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 12 K 732/22 (https://dejure.org/2022,42763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG
    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung; Begriff der historischen Ortsstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; KAG § 39 Abs. 1 S. 1
    Erschlossenes Grundstück; Tiefenbegrenzung; Fiktion; Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (41)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen; historischen Ortsstraße in einem ehemals

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist als historische Ortsstraße im - hier - (ehemals) württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der württembergischen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6. Oktober 1872 (RegBl. S. 305) am 1. Januar 1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. Juni 1992 - 2 S 3058/90 - juris, Rn 17, vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 30, vom 20. Juli 2017 - 2 S 620/16 - juris, Rn. 42, vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 59, und vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 47, sowie Beschluss vom 18. August 1994 - 2 S 834/93 - juris, Rn. 17).

    Bei der Bestimmung dieser Grenze ist davon auszugehen, dass den Kriterien, die heute nach § 34 BauGB für die Abgrenzung von unbeplantem Innenbereich und Außenbereich maßgeblich sind, zumindest eine indizielle Bedeutung zukommt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 48, m. w. N.).

    In diesem Sinne ist anerkannt, dass historische Ortsstraßen solche öffentlichen Wege im Gemeindebezirk sind, die ohne Rücksicht auf ihre straßentechnische Beschaffenheit bei Inkrafttreten des Ortsstraßengesetzes im Hinblick auf ihre Lage, die räumliche Ausdehnung des Ortes und den Bedarf an bebauungsfähigen Grundstücken ihrem Wesen nach die Aufgabe hatten, die Bebauung entlang des Weges zu ermöglichen (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 1994 - 2 S 1287/93 - juris, Rn. 17, und vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 49, jeweils m. w. N.).

    Den Kriterien, die heute nach § 34 BauGB für die Abgrenzung von unbeplantem Innenbereich und Außenbereich maßgeblich sind, kommt - wie bereits dargelegt - zumindest eine indizielle Bedeutung zu (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 48, m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist als historische Ortsstraße im - hier - (ehemals) württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der württembergischen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6. Oktober 1872 (RegBl. S. 305) am 1. Januar 1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. Juni 1992 - 2 S 3058/90 - juris, Rn 17, vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 30, vom 20. Juli 2017 - 2 S 620/16 - juris, Rn. 42, vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 59, und vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 47, sowie Beschluss vom 18. August 1994 - 2 S 834/93 - juris, Rn. 17).

    Eine ohne Plan neu hergestellte Straße konnte keine Ortsstraße im Rechtssinne werden, unabhängig von ihrem technischen Ausbauzustand und unabhängig davon, ob an ihr Gebäude errichtet wurden oder nicht (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 61, vom 23. September 1993 - 2 S 3019/91 - juris, Rn. 27, und vom 26. Oktober 1995 - 2 S 120/93 - juris, Rn. 25).

    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (so wohl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 1993 - 2 S 3019/91 - juris, Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen auf Grund topografischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 16, und vom 26. Oktober 1995 - 2 S 120/93 - juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
    Während der Erschließungsvorteil regelmäßig in erster Linie von einem baulich (oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar) nutzbarem Anliegergrundstück "abgeschöpft" wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 2004 - 2 S 730/04 - juris, Rn. 20) - hier den Grundstücken Flurstücke ... ("...straße ...") und ... ("...straße ...") -, kann ein Erschlossensein des Hinterliegergrundstücks anzunehmen sein, wenn es tatsächlich durch eine Zufahrt über das Anliegergrundstück mit der Anbaustraße verbunden ist und diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise auf Dauer zur Verfügung steht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 - juris, Rn. 16, und vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - juris, Rn. 13).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn entweder das Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbstständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist, oder wenn bei Eigentümeridentität Hinter- und Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - juris, Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14

    Erschließungsbeitrag: Erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist als historische Ortsstraße im - hier - (ehemals) württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der württembergischen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6. Oktober 1872 (RegBl. S. 305) am 1. Januar 1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. Juni 1992 - 2 S 3058/90 - juris, Rn 17, vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 30, vom 20. Juli 2017 - 2 S 620/16 - juris, Rn. 42, vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 59, und vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 47, sowie Beschluss vom 18. August 1994 - 2 S 834/93 - juris, Rn. 17).

    Diese planerische Entschließung kann im Einzelfall auch zusammen mit der Festlegung des sogenannten Bauprogramms (Ausbaupläne in technischer und räumlicher Sicht) erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 36, und Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 S 1657/06 - juris, Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91

    Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
    Eine ohne Plan neu hergestellte Straße konnte keine Ortsstraße im Rechtssinne werden, unabhängig von ihrem technischen Ausbauzustand und unabhängig davon, ob an ihr Gebäude errichtet wurden oder nicht (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 61, vom 23. September 1993 - 2 S 3019/91 - juris, Rn. 27, und vom 26. Oktober 1995 - 2 S 120/93 - juris, Rn. 25).

    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (so wohl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 1993 - 2 S 3019/91 - juris, Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen auf Grund topografischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 16, und vom 26. Oktober 1995 - 2 S 120/93 - juris, Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93

    Erschließungsbeitragsrecht: vorhandene Erschließungsanlage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
    Eine ohne Plan neu hergestellte Straße konnte keine Ortsstraße im Rechtssinne werden, unabhängig von ihrem technischen Ausbauzustand und unabhängig davon, ob an ihr Gebäude errichtet wurden oder nicht (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 61, vom 23. September 1993 - 2 S 3019/91 - juris, Rn. 27, und vom 26. Oktober 1995 - 2 S 120/93 - juris, Rn. 25).

    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (so wohl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 1993 - 2 S 3019/91 - juris, Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen auf Grund topografischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 16, und vom 26. Oktober 1995 - 2 S 120/93 - juris, Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1994 - 2 S 1287/93

    Erschließungsbeitrag: vorhandene Erschließungsanlage - Qualifizierung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
    In diesem Sinne ist anerkannt, dass historische Ortsstraßen solche öffentlichen Wege im Gemeindebezirk sind, die ohne Rücksicht auf ihre straßentechnische Beschaffenheit bei Inkrafttreten des Ortsstraßengesetzes im Hinblick auf ihre Lage, die räumliche Ausdehnung des Ortes und den Bedarf an bebauungsfähigen Grundstücken ihrem Wesen nach die Aufgabe hatten, die Bebauung entlang des Weges zu ermöglichen (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 1994 - 2 S 1287/93 - juris, Rn. 17, und vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 49, jeweils m. w. N.).

    Auch größere Baulücken oder eine nur einseitige Bebauung schließen dabei die Annahme einer historischen Ortsstraße nicht unbedingt aus (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 1994, a. a. O., und vom 14. Dezember 2004 - 2 S 191/03 - juris, Rn. 27, sowie Beschluss vom 18. August 1994 - 2 S 834/93 - juris, Rn. 17, m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1994 - 2 S 834/93

    Erschließungsbeitrag - vorhandene Erschließungsanlage - historische Ortsstraße

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist als historische Ortsstraße im - hier - (ehemals) württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der württembergischen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6. Oktober 1872 (RegBl. S. 305) am 1. Januar 1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. Juni 1992 - 2 S 3058/90 - juris, Rn 17, vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 30, vom 20. Juli 2017 - 2 S 620/16 - juris, Rn. 42, vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 59, und vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 - juris, Rn. 47, sowie Beschluss vom 18. August 1994 - 2 S 834/93 - juris, Rn. 17).

    Auch größere Baulücken oder eine nur einseitige Bebauung schließen dabei die Annahme einer historischen Ortsstraße nicht unbedingt aus (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 1994, a. a. O., und vom 14. Dezember 2004 - 2 S 191/03 - juris, Rn. 27, sowie Beschluss vom 18. August 1994 - 2 S 834/93 - juris, Rn. 17, m. w. N.).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
    In Entsprechung dazu kann ein besonderer Umstand aber auch darin gesehen werden, dass ein nicht an die Anbaustraße anliegendes, bereits anderweitig erschlossenes Grundstück auf Grund seiner tatsächlichen Nutzung, etwa im Hinblick auf starken Kunden- oder Lieferantenverkehr, auf das Vorhandensein einer weiteren, durch die streitgegenständliche Straße vermittelten Zufahrt nach den tatsächlichen Verhältnissen unabhängig von der baurechtlichen Beurteilung der Situation geradezu angewiesen ist (BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - juris, Rn. 41).
  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22
    Während der Erschließungsvorteil regelmäßig in erster Linie von einem baulich (oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar) nutzbarem Anliegergrundstück "abgeschöpft" wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 2004 - 2 S 730/04 - juris, Rn. 20) - hier den Grundstücken Flurstücke ... ("...straße ...") und ... ("...straße ...") -, kann ein Erschlossensein des Hinterliegergrundstücks anzunehmen sein, wenn es tatsächlich durch eine Zufahrt über das Anliegergrundstück mit der Anbaustraße verbunden ist und diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise auf Dauer zur Verfügung steht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 - juris, Rn. 16, und vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11

    Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1657/06

    Bebauungsplanersetzende Planung im Sinne von § 125 Abs 2 BauGB

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 2 S 730/04

    Erschließungsbeitrag; Aufwandsverteilung; Hinterliegergrundstück;

  • BVerwG, 28.03.2007 - 10 B 43.06

    Anwendungsverpflichtung eines Zweckverbandes oder eines sonstigen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1992 - 2 S 1298/92

    Nachträgliche Änderung einer Erschließungseinheit nach Entstehung der sachlichen

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02

    Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans;

  • VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; vorhandene - historische - Ortsstraße;

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03

    Bekanntmachungen selbständiger Gemeinden in gemeinsam herausgegebenen

  • VG Freiburg, 11.07.2012 - 4 K 1621/10

    Großherzoglich Badisches Straßenrecht von 1868 entscheidend für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2000 - 3 A 3611/96

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags für die erstmalige Herstellung einer

  • BVerwG, 05.10.1966 - IV C 112.65

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Begriff der vorhandenen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90

    (Beweislast im Rahmen des BBauG § 242 Abs 1

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96

    Erschließungsbeitrag: erstmalige planmäßige Herstellung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90

    Gemeinderatsbeschluß über Ausbau einer Teilstrecke - keine

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